
Keine Holzchips!
Artikel aus dem Winzermagazin „Der Deutsche Weinbau“, Ausgabe 15/06
Nach langwierigen, kontrovers geführten Diskussionen hat der DWV-Vorstand (Deutscher Weinbauverband) am 05. Juli 2006 mit großer Mehrheit dafür votiert, den Einsatz von Holzchips für alle Prädikatsweine zu verbieten.
Der von der EU-Kommission vorgelegte Verordnungsentwurf bezüglich der Anwendungsbestimmungen für den Einsatz von Holzchips sieht keine Beschränkung für deren Einsatz bei einzelnen Weinkategorien vor. Entsprechend würde nach Inkrafttreten der EU-Verordnung die Anwendung von Eichenholzstücken sowohl bei Tafel- und Landweinen als auch bei Qualitätsweinen (Q.b.A.) und Qualitätsweinen mit Prädikat (Q.m.P.) zulässig sein.
Die EU-Weinmarktorganisation ermächtigt die Mitgliedsstaaten hinsichtlich der önologischen Verfahren und Behandlungen strengere Vorschriften anzuwenden, um den Erhalt der westlichen Merkmale der Qualitätsweine b.A. sowie der mit einer engeren geografischen Angabe bezeichneten Tafelweine zu gewährleisten.
Gestützt auf diese Ermächtigung soll nach dem Willen des DWV Qualitätsweinen mit Prädikat die Anwendung von Eichenholzchips vorenthalten werden. Damit wird die bestehende Systematik, wonach Qualitätsweinen mit Prädikat bestimmte önologische Verfahren wie die Anreicherung sowie die Anwendung von Konzentrierungsverfahren verwehrt sind, weiter ausgebaut.
Das Verbot der Chipsverwendung für Prädikatsweine müsste über eine einzuleitende Änderung der Weinverordnung nominiert werden.